Spamfilterung - Rechtliche Aspekte

SPAM – also unverlangte Zusendung von Email – ist weltweit ein Riesenproblem. Etwa die zehnfache Menge der Mail, die zugestellt wird, ist SPAM, der schon von den Providern (Ein Provider ist ein Dienstleister, in dem Fall der Dienstleister Ihres Mailpostfaches) geblockt wird.

Wenn Sie also – wie leider niemals ganz auszuschließen – heute noch SPAM in Ihrer Mailbox finden, seien Sie gewiss, das ist schon nur ein kleiner Teil. Was Sie nicht trösten wird…

Es gibt verschiedene Strategien gegen SPAM:

Artikel 10 Grundgesetz sagt:


1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

In der Praxis könnte das bedeuten, daß Spamfilterung verboten ist, denn das Gesetz kennt keine Ausnahmen. Es ist weder erlaubt, die Mails mitzulesen, noch sie zu filtern (= verschwinden lassen).

Daraus ergibt sich ein Problem, das die meisten Provider außer acht lassen. Wir nicht:

Wir filtern SPAM direkt bei der Einlieferung, also noch während die Verbindung zur Übertragung der Mail vom Spammer zu unserem Mailserver aktiv ist. Erkennen wir ein Spam-Kriterium, brechen wir die Verbindung unverzüglich mit einem Fehlercode 550… und einem kurzen Texthinweis ab.

Handelt es sich beim sendenden Mailserver um einen ordentlichen Provider und bei der Mail nicht um Spam, so erhält der Absender eine soganannte “Bouncemail” mit unserem Fehlercode, also eine Antwortmail mit der Information, daß und warum die Übertragung nicht zustandekam. der Absender kann nun Nachforschungen beginnen, er weiß, seine legitime Mail ist nicht angekommen.

Wenn unser Filter aber nicht in der Lage sein sollte, SPAM sofort bei der Einlieferung zu erkennen, so wissen wir, daß wir die Mail zustellen müssen, da der Absender denkt, die Verbindung war erfolgreich.

Wir und Sie vermeiden dadurch, in juristische Schusslinien zu kommen. Ein Beispiel:

Jemand stellt Ihnen (kein SPAM) eine Geldforderung zu, vielleicht sogar mehrfach und setzt Sie in Verzug. Der Mailserver nimmt an, löscht aber die Mail wegen (vielleicht falsch eingestellter!) Spam-Kriterien. Nun haben sowohl der Absender als auch Sie Grund, mit uns unzufrieden zu sein: Der Absender denkt, die Mail wäre angekommen, denn zurückgekommen ist sie nicht, und Sie sagen, Sie haben die Forderung nie erhalten! der ganze Ärger entlädt sich nun auf uns, eventuell sogar juristisch.

Hier müssen wir Klarheit schaffen: Bei und wird jede Mail entweder zugestellt oder schon bei ihrer Einlieferung abgelehnt. Es geht also keine einzige Mail (bei uns!) verloren.

Wir können also selbst vor Gericht mit unseren Konfigurationsdateien und vor Fachleuten nachweisen, daß keine Mail verloren geht. Einzige Ausnahme: Höhere Gewalt durch Festplattenschaden oder Einbruch. Aber wir verletzen nicht den Artikel 10 Grundgesetz.

Weiterhin:

Das automatische Löschen von Spam-Mails ohne Zustimmung des Benutzers stellt eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar. Das Computermagazins c’t hat bereits in seiner Ausgabe 26/2003 – “Strafbares Filtern” ausführlich darauf hingewiesen.

RA Fred Andresen schreibt in der Ausgabe September 2004 des Linux-Magazins – “Verstoßen Spamfilter gegen das Verbot der Datenunterdrückung”: “Die Paragrafen 206 und 303a StGB verbieten es, bestimmten Spam zu filtern.” Weiterhin heißt
es dort: “Nach den Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist jeder, der anderen E-Mail-Dienste zur Verfügung stellt, zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Er darf deswegen die
Daten nicht auswerten oder verraten und nach den neuen Gesetzen auch nicht unterdrücken. Eine gefilterte und weggeworfene E-Mail ist unterdrückt, der Rechtsbruch damit passiert.”

Helmut Hullen 1

(nicht nur Mailserver)

Helmut Hullen 2

TU Darmstadt

Falls die Quelle dort nicht mehr verfügbar sein sollte, fragen Sie uns.

Nach so viel trockenem Text nun das berühmte Video von Monty Python über SPAM, dem SPAM seinen Namen verdankt.

SPAM war vorher (und ist heute noch!) eine Marke von Dosenfleisch minderer Qualität, und der Hersteller ist sich nicht zu schade, seinem Produkt auch heute noch ein positives Image zu verschaffen, mit lächerlicher unfreiwilliger Komik:

www.spam.com

Was ja auch passt.


Andreas Delleske am 16. Januar 2007, 12:35

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