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| Absender | Thema: easyjet: Wartezeit Mailbearbeitung |
| ande 28.11.2006 |
Am 16.10. habe ich eine Mail an easyjet geschrieben, heute (28.11.) bekam ich eine Antwort.
Positiv ist zu vermerken, daß überhaupt eine kam! easyjet schreibt: Sehr geehrter Herr ***, ich nehme Bezug auf Ihre e-mail vom 16.10.06. Leider komme ich erst heute dazu, Ihre Anfrage zu bearbeiten. Für die lange Wartezeit möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Da ich Sie telefonisch unter der angegebenen Nummer nicht erreichen konnte, schreibe ich Ihnen heute diese e-mail. Sollten Sie noch Fragen, insbesondere im Hinblick auf Ihre Mail haben, dann würde ich mich freuen, wenn Sie mich unter unserer zentralen Nummer 0180 5 – 029 292 (Anrufe aus dem Festnetz kosten nur € 0,12/min) anrufen würden. Meine Kollegen und ich stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für die lange Wartezeit entschuldigen und verbleibe mit freundlichen Grüßen easyJet Customer Services (sogar mit Name unterzeichnet!) --- Alerdings war das immer noch nicht die Antwort auf meine Mail. Aber immerhin haben wir jetzt eine Telefonnummer um bei easyjet anzurufen. [Beitrag vom: 28.11.2006 10:16 geändert durch: ande am: 28.11.2006 10:16] |
| Easyscherz 17.04.2007 |
Ich kann die hier genannten Erfahrungen im Bereich des Kundeservices bei EasyJet nur bestätigen.
Nachdem auch in meinem Falle ein Flug kurzerhand storniert wurde, habe ich erleben dürfen, wie der Kuindenservice auf ein solches Problem eingestellt wird. 1. Am Abflughafen gab es niemanden vor Ort, der über die Rechte aufklärte, geschweige denn "zwei kostenlose Telefonate" vermittelte. 2. Die anzurfende Hotline war über 20 Min. besetzt - die Rechung per Handy demenentsprechend hoch! 3. Die Rückerstattung der Flugtickets geschah erst nach 6 Wochen (und nicht innerhalb von 6 Tagen, wie vorgeschrieben) 4. Die Erstattungen von zusätzlichen entstandenen Kosten wurde immer wieder verzögert, da angeblich die Belege unvollständig seien, ohne genau zu bennenen, welche Belege! (Für jede Steuererklärung hätten sie übrigens völlig ausgereicht). 5. Hiernach dauerte es weiter Monate, bi es zur Rückerstattung kam (nach zahlreichen Korrepondenzen mit ungefähr fünf oder sechs verschiedene Sachbearbeitern, die sich zudem in ihren Auskünften (bewußt?) widersprachen!) 6. Von Entschädigungszahlunegn nach geltendem EU-Recht will EasyJet nichts wissen und verweist auf EINE (nie erhaltene!) E-Mail, die angeblich rechtzeitig (mind. 14 Tage vor Abflug) über die Annuliierung benachrichtigt hätte. Eine anderweitige rechzeitige Benachrichtigung per Telefon, Handy, SMS oder Fax fand nicht statt, die zu einer ordentlichen Umbuchung ausgereicht hätte. Fazit: nach Anullierung des Fluges ist es nur durch höchsten Einsatz und durch eine dauerhafte "Präsenz" möglich gewesen, zusätzlich entstandene Kosten zurück zu erhlaten, und zwar erst nach Monaten... Der Kundenservice trickst dabei geschickt herum, ist offensichtlich "geschult" und arbeitet nach dem Prinzip des Warten lassens. Bei der Frage nach Entschädigungen werden außerdem vage und m. E. unwahre Aussagen getroffen, um die rechtmäßig zu leistenden Entschädigungszahlungen zu umgehen. Da möchte ich doch in Zukunft von der Nutzung dieser Airline abraten, da stornierte Flüge bei EasyJet nicht selten sind. Sie finden aus "operativen Gründen" statt, was heißt, wenn die Kiste nicht voll genug ist, wird kurzerhand der Flug annulliert und spekuliert, dass es günstiger ist, einigen sitzen gelassene Passagieren Kosten für entstandene Umbuchungen etc. zu zahlen (....wenn überhaupt...!) |
Stand: 29.07.2010, 20:46:42 Uhr (30 ms)