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| Absender | Thema: Mail an die GEZ: Sperrung der öffentlich-rechtlichen Internetangebote |
| ande 19.10.2006 |
Wir sehen kein Fern und hören kein öffentlich-rechtliches Radio während der Arbeit, daher hab ich mal folgende Mail an die GEZ geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Mitteilung der Serveradressen und Adressbereiche aller öffentlich-rechtlichen Angebote, die über Internet erreichbar sind und für die in Kürze GEZ-Gebühren fällig werden. Bitte nennen Sie am besten auch Adressbereiche, die in Zukunft eventuell verwendet werden könnten oder andere per TCP/IP erkennbare Merkmale wie Portnummern, Protokolle usw. Sie können auch gerne Domains nennen ( ard.de? zdf.de? ...), die problemlos per DNS-Sperrung behandelt werden könnten. Da ich (und viele andere Selbstständige) keine öffentlich-rechtlichen Angebote an meinem Geschäftsanschluß nutzen, werde ich folgendes Verfahren nutzen: Unter Aufsicht eines Notars werde ich in meinen Internetanschluß einen Router einbauen lassen, der die genannten Angebote unzugänglich macht. Dieser Router und der Internetanschluß werden unter notarieller Aufsicht verplombt. Somit würden wir es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn die GEZ für diesen Computeranschluß Gebühren erheben würde. Wir würden uns sogar freuen, wenn über ein Urteil Rechtssicherheit in diesem Bereich hergestellt werden könnte. Dies wäre sicher auch in Ihrem Sinne. Sollten Sie meine Anfrage ignorieren, werde ich dieselbe Anfrage nochmal per Einschreiben mit Rückschein wiederholen. Mit dem Empfang des Rückscheins werde ich vor Gericht belegen können, daß ich jedenfalls meiner Pflicht zur außergerichtlichen Klärung und zur Lösung des Problems - ganz unter Berücksichtigung Ihrer Interessen - nachgekommen bin. Einer weiteren gerichtlichen Beschäftigung mit dem Problem sehe ich daher gelassen entgegen. Im positiven Fall (Sie liefern die Information) möchte ich mich jetzt schon ganz herzlich für Ihre konstruktive Mitwirkung bedanken. Viele meiner selbstständigen Kollegen (z.B. http://www.freiburger-freelancer.de ) haben mit Sicherheit Interesse daran. Vielleicht erklärt sich auch bis 1.1.2007 ein Internetprovider bereit, die entsprechende Sperrung an seinem Anschluß kundenweise durchzuführen (was natürlich viel wirkungsvoller und zugleich eleganter und ressourcenschonender wäre). Sollten Sie der Meinung sein, ich könne auch mit einer ISDN-Verbindung Radio oder Fernsehen empfangen, dann dürfen Sie gerne mal einen Mitarbeiter vorbeischicken, der mir das praktisch vorführt. Seien Sie aber nicht traurig wenns nur theoretisch funktioniert. Vielleicht möchten Sie mit dem Notar Kontakt aufnehmen - den Kontakt kann ich Ihnen gerne vermitteln, ebenso gerne beschreibe ich die verwendete Technik. Gerne nehme ich Anweisungen von Ihnen entgegen, wie die Sperre wirksam in Betrieb zu nehmen ist. --- Mal sehen was kommt! |
| ande 08.11.2006 |
Die GEZ antwortet:
Sehr geehrter Herr Delleske, die GEZ ist das gemeinsame Rechenzentrum der Landesrundfunkanstalten. Ihre Fragen zur Leistung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten richten Sie bitte an die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens ist uns nicht möglich, da uns lediglich Ihre E-Mailadresse vorliegt, aus der die Zuständigkeit nicht erkennbar ist. Mit freundlichen Grüßen Gebühreneinzugszentrale i. A. [Vorname und Nachname der Bearbeiterin gelöscht] Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer und/oder Anschrift angeben unter der Ihre Geräte angemeldet sind. |
| ande 08.11.2006 |
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau [***], vielen Dank für Ihre Antwort. > die GEZ ist das gemeinsame Rechenzentrum der Landesrundfunkanstalten. > Ihre Fragen zur Leistung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten > richten Sie bitte an die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt. Eine > Weiterleitung Ihres Schreibens ist uns nicht möglich, da uns lediglich Ihre > E-Mailadresse vorliegt, aus der die Zuständigkeit nicht erkennbar ist. Ich wohne in Freiburg. Die Summe der öffentlich-rechtlichen Programme sind jedoch über das Bundesgebiet verteilt: Über das Internet könnte ich auch Angebote aus Hamburg beziehen. Deswegen muß es eine übergeordnete Stelle geben, die meine - technische - Frage beantworten kann, es kann aus logischen Erwägungen heraus keine regionale Stelle sein: Wie kann der Südwestfunk (ist nun Baden-Baden oder Stuttgart zuständig?) wissen, welche IP-Adressen die Angebote in Hamburg haben? Sie machen es sich meiner Ansicht nach zu einfach. Wie vermeiden Sie zudem, daß ich von Stuttgart und Hamburg zum selben Thema verschiedene Antworten bekomme? Ist das Ihr Interesse? Sie haben ja mitbekommen, daß ich nicht der Einzige bin, den das Thema und die Lösung interessiert. Wenn ich nun als nächstes an alle Rundfunkanstalten den Brief schicke, wird das dabei entstehende Chaos an Meinungen natürlich ein gefundenes Fressen für die Presse sein. Ich möchte Ihne eine Gelegenheit geben, diese Peinlichkeit zu vermeiden, indem Sie bitte entweder selbst meine Frage beantworten oder indem Sie Ihrerseits die Rundfunkanstalten fragen: Es liegt in ihrem Interesse. Ich weiß schon: Meine Frage ist unbequem, aber es war nicht meine Entscheidung, an einem PC, an dem ich kein Radio höre und kein Fernsehen empfange, Gebühren verlangen zu wollen. Sollten Sie wirklich die Antwort verweigern, liefern Sie mir bitte eine Liste aller in Frage kommenden Rundfunkanstalten bundesweit. Sie werden im übrigen sicher verstehen, wenn ich zu Dokumentationszwecken meine Frage nochmal per Brief mit Einschreiben und Rückschein stellen werde. |
| ande 12.12.2006 |
Ich verfolge diese Linie weiter, habe auch schon eine Antwort bekommen.
Ich suche noch Mitstreiter, die für diesen Fall eventuell auch gemeinschaftlich vor Gericht gehen würden! Bitte melden bei delleske(at)vauban.de |
Stand: 29.07.2010, 20:47:17 Uhr (31 ms)