Branchenbuch-Betrüger senden Massenpost

Zur Zeit flattert allen möglichen Adressen in Freiburg die irgendwie
nach Gewerbe aussehen, als Korrekturabzug aufgemachte
Auftragsformulare ins Haus, auf denen ein Zweijahresvertrag über einen
total sinnlosen Online- Branchen“buch“eintrag in www.branchenbuch.ag
(.ag ist die Pazifikinsel Antigua!!) abgeschlossen werden soll. Und
zwar über 1270,92 EUR!

Absender ist eine “Neue Branchenbuch AG” In Frankfurt, dummerweise auch – zufällig oder nicht – Sitz der DeTeMedien.

Auch wenn im Prinzip die Fakten auf dem Papier stehen, wird der Eindruck erweckt es handele sich um “das” Branchenbuch der Telekom bzw. DeTeMedien, in welches man ohnehin automatisch kommt.

Die “richtigen” Gelben Seiten haben ja auch horrende Preise, da fällt es manchem gar nicht auf daß sie hier das Geld mit beiden Händen zum Fenster rauswerfen würden.

Also – hoffentlich fällt niemand drauf rein!



Leider funktioniert meine Kommentarfunktion zur Zeit nicht. Deshalb hier ein Posting eines Lesers:

“Hallo Andreas,
genau das ist mir in Berlin passiert. Wobei ich mir noch nicht mal sicher bin, dass ich den Vertrag so unterschrieben habe. Bis jetzt habe ich die 1. Mahnung erhalten und bin gerade dabei, mir einen Anwalt zu suchen. Die Frage ist, ob es einen Sinn hat, sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen.
Mich würde interessieren, ob es noch weitere “Opfer” gibt.”

[Name ist der Redaktion bekannt] aus Berlin

Meine Antwort [auf ein Gerichtsverfahren einlassen]: Auf jeden Fall.

Ich würde den Geldeintreiber exakt so behandeln:

www.dellekom.de/blog/abzocke-inkasso

> Mich würde interessieren, ob es noch weitere “Opfer” gibt.

Vermutlich mehr als wir glauben..

Grundsätzlich muß man immer erst vor dem Gericht wirklich antworten. Und es ist sehr unwahrscheinlich daß die Betrüger das soweit kommen lassen. Es ist dem Richter / der Richterin relativ frei überlassen (er muß Präzedenzfälle studieren) ob sie Betrug erkennt, selbst wenn “formal” alles nach einem normalen Angebot aussieht. Man kann sagen das Angebot ist sittenwidrig, weil es für eine “Leistung” (Bereitstellen im Internet) einen viel zu hohen Preis angibt. Dann kommt die betrügerische Absicht beim Ausweichen aufs Ausland (.ag – Domain..) usw. . Ich denke für einen guten Rechtsanwalt mit Erfahrung ist das relativ leicht. Ich bin allerdings keiner und meine Einschätzung ist rein privat.

Ich würde an Deiner Stelle vielleicht mal bei der lokalen Verbraucherzentrale anrufen.

Hier noch ein Hinweis von U. auf die Betrüger


Andreas Delleske am 2. März 2009, 17:06

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zu dieser Seite:


  1. von: Alexandra am: 27. November 2008, 21:16 - Permalink
 

Testbetrieb der von
Stefan Auchter und mir entwickelten, neuen Schliessanlage im Haus 037